Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr in zehn Fällen den Einsatz eines so genannten IMSI-Catchers angeordnet, mit dem der Standort sowie die Geräte- und Kartennummer von aktiv geschalteten Mobilfunkgeräten festgestellt werden können. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium über «Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz» (16/5982) hervor. Mit dem Gesetz seien den Sicherheitsdiensten als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 in den USA neue Befugnisse übertragen worden, die in die Schutzbereiche des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingreifen, schreiben die Abgeordneten. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst stünden seither in unterschiedlichem Umfang Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsunternehmen zu. Darüber hinaus seien sie berechtigt, den IMSI-Catcher einzusetzen. Von den zehn Anordnungen des Jahres 2006 sind dem Bericht zufolge zwölf Personen betroffen gewesen. Wie daraus weiter hervorgeht, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im genannten Zeitraum in sieben Fällen Auskünfte von Banken und Finanzdienstleistern sowie in 14 Fällen von Telekommunikationsunternehmen angefordert, von denen insgesamt 89 Personen betroffen gewesen seien. Das Auskunftsersuchen bei den Telekommunikationsunternehmen habe 71 Personen, das Auskunftsersuchen bei Banken und Finanzdienstleistern 18 Personen betroffen. Ferner seien auf der Ebene der Bundesländer neun Auskunftsersuchen angeordnet worden, von denen sich sieben an Banken und Finanzdienstleister und zwei an Telekommunikationsunternehmen richteten. Im ersten Fall seien neun, im zweiten Fall zwei Personen betroffen gewesen. Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst hätten von diesen Möglichkeiten im vergangenen Jahr keinen Gebrauch gemacht. Nach Angaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums bildete die Ermittlung gegen ausländische extremistische und terroristische Vereinigungen wie schon in den vorangegangenen Jahren den Einsatzschwerpunkt. Trotz des hohen Gefährdungspotenzials dieser Gruppierungen seien die rechtlichen Befugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz «maßvoll genutzt» worden. Auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus seien die Freiheitsrechte nur in dem Maß eingeschränkt worden, wie es zur «Wahrung von Sicherheitsinteressen» unbedingt notwendig gewesen sei. Mit der Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes Anfang dieses Jahres sind den Angaben zufolge einzelne Auskunftsersuchen bei Banken, Luftfahrtunternehmen und Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen von einer besonderen Genehmigung durch das Parlamentarische Kontrollgremium ausgenommen worden, wenn sie nicht das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis betreffen. Die Parlamentarier in dem Gremium wollen nach eigener Aussage ihr besonderes Augenmerk künftig darauf legen, ob mit dieser «praxisorientierten Neustrukturierung einzelner Auskunftsbereiche» weiterhin eine ausreichende Kontrolle zum Schutz des einzelnen Bürgers gewährleistet ist.
Documents:Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium, Bericht zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz, Drucksache des Bundestages 16/5982, 5.7.2007 http://dip.bundestag.de/btd/16/059/1605982.pdf