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Kommission stellt umfassendes Maßnahmenpaket zur Terrorismusbekämpfung vor

Dienstag 27. September 2005, von European Commission

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Die Kommission hat heute in Übereinstimmung mit ihrem ausgewogenen Gesamtkonzept zur Terrorismusbekämpfung ein umfassendes Paket von vier Maßnahmen vorgestellt, das einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter, einen Finanzbeschluss über 7 Mio. € für ein Pilotprojekt auf dem Gebiet der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktion im Zusammenhang mit Terroranschlägen, einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung der Konvention Nr. 198 des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und eine Mitteilung „Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft« umfasst.

Kommissionsvizepräsident Franco Frattini, zuständig für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, begrüßt das Paket: „Es deckt sämtliche Aspekte unserer Terrorismusbekämpfungsstrategie ab. Die Mitteilung ’Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft’ und die Konvention des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten stellen auf die Prävention ab, das Pilotprojekt zielt auf die Abwehrbereitschaft ab und der Vorschlag für eine Richtlinie über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter auf die Verbesserung der europäischen Reaktion auf Terroranschläge und sonstige Schwerverbrechen. Das Paket ist ausgewogen und dient zur Harmonisierung verschiedener Grundrechte, der Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen sowie der unterschiedlichen Interessen von Strafverfolgungsbehörden und Kommunikationsdiensteanbietern. Es entspringt der festen Überzeugung der Kommission, dass die drei EU-Organe eng in die Umsetzung der Terrorismusbekämpfungsstrategie eingebunden werden sollten.»

• Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Aufbewahrung von Verkehrsdaten durch Diensteanbieter stellt auf die Harmonisierung der Pflichten für Anbieter von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten bzw. Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Zusammenhang mit Vorratsspeicherfristen von einem Jahr für Verkehrsdaten von Gesprächen im Fest- und Mobilfunknetz bzw. von sechs Monaten für Verkehrsdaten, die sich auf die Nutzung des Internet beziehen, ab. Die Richtlinie gilt nicht für den Inhalt der Nachrichtenübermittlung. Sie sieht zudem vor, dass Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes die Zusatzkosten, die ihnen in Erfüllung der ihnen aus der Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nachweislich entstanden sind, erstattet werden. Die Verarbeitung der Daten soll dabei der uneingeschränkten Aufsicht durch die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten unterliegen. Das Europäische Parlament befindet im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens über den Vorschlag.

(IP/05/1167 und Memo/05/328 über die Datenaufbewahrung)

Der Finanzbeschluss der Kommission für Maßnahmen auf dem Gebiet der Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktion im Zusammenhang mit Terroranschlägen schließt an den Vorschlag des Europäischen Parlaments vom Dezember 2004 an, einen mit 7 Mio. € ausgestatteten Haushaltsposten „Pilotprojekt ‚Bekämpfung des Terrorismus’« zu schaffen. Die nunmehr zugewiesenen Mittel ermöglichen die Durchführung zahlreicher Maßnahmen, die die Kommission in ihren im Oktober 2004 angenommenen Mitteilungen zum Thema „Terroranschläge: Prävention, Vorsorge und Reaktion«, in ihrer Mitteilung „Mehr Sicherheit in Bezug auf Explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen« vom 19. Juli 2005 und in ihrer heute angenommenen Mitteilung „Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft« vorschlägt. Der Finanzbeschluss stellt darauf ab, die Strafverfolgungsbeteiligten zu vernetzen, um den Informationsaustausch und das Krisenmanagement zu vereinfachen; zudem dient er zur Unterstützung des geplanten Europäischen Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

(Memo/05/330)

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Gemeinschaft - der Konvention Nr. 198 des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten regt an, dass die 46 Mitgliedsländer des Europarates die gleichen strengen Vorschriften gegen die Geldwäsche einführen, wie sie bereits in der EU gelten, und eine einheitliche Front im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung bilden. Die Konvention sieht einen Follow-up-Mechanismus in Form einer Konferenz der Unterzeichnerländer vor; in diesem Rahmen möchte die Kommission aktiv darauf hinwirken, dass die Konvention zu einem wirksamen Instrument für den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung wird. Die neue Konvention leistet einen wichtigen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung, indem sie ein Vorgehen auf breiter Front gegen die Finanzierung des Terrorismus vorsieht und darauf hinwirkt, dass dessen logistische Zellen keine Finanzoasen in Europa mehr finden.

(Memo/05/331)

• Die Mitteilung „Rekrutierung von Terroristen: Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft» ist der im Haager Programm vorgesehene Beitrag der Kommission zu der vom Rat bis Jahresende auszuarbeitenden Strategie für diesen Bereich. In ihr werden mögliche Lösungen für ein effizientes Herangehen an diese Frage in unterschiedlichen Bereichen (u.a. Rundfunkmedien und Internet, interkultureller Dialog und Dialog mit den Kirchen, Bildung, Integrationspolitik, Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten der Mitgliedstaaten und Außenbeziehungen) vorgeschlagen. Die Vorschläge und Empfehlungen sollen einander ergänzen und die laufenden innerstaatlichen Anstrengungen unterstützen. Die Kommission ist überzeugt, dass die EU mit ihrer breiten Palette politischer Strategien für die unterschiedlichen Bereiche, in denen gegen Radikalisierung und Gewaltbereitschaft vorgegangen werden könnte, gut aufgestellt ist, um das von den Mitgliedstaaten bei der Befassung mit diesem Problem gewonnene Fachwissen zusammenzutragen und EU-weit zu verbreiten.

(Memo/05/329)

+ MEMO/05/332 - Commission activities in the fight against terrorism

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IP-05-1166_DE

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